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Impressumpflicht

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Seit April letzten Jahres gilt in der Schweiz eine generelle Impressumpflicht für Webseiten mit "elektronischem Geschäftsverkehr".
Hintergrund ist das revidierte Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG), welches per 1.April 2012 in Kraft getreten ist. Das Impressum muss klare und vollständige Angaben über Identität und Kontaktadressen des Anbieters, unter Einschluss von E-Mail-Adressen enthalten. Die Bezeichnung als «Impressum» ist rechtlich nicht notwendig, aber empfehlenswert.
Webseite-Anbieter, welche über kein Impressum verfügen, drohen zwar keine Abmahnungen wie Sie in Deutschland berühmt-berüchtigt sind, doch finden die Strafbestimmungen des UWG Anwendung, die unter anderem die Möglichkeit von Geldstrafen vorsehen. Webseite-Anbieter, welche bis jetzt noch kein Impressum veröffentlichen, sollten dies baldmöglichst nachholen.

Für Fragen und zur Unterstützung der Realisierung eines Impressum's, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich.

 

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